„Die seriöse Bearbeitung ärzterechtlicher Sachverhalte erfordert Wissen um die vielschichtigen besonderen rechtlichen Zusammenhänge im Bereich des Medizinrechts.“

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Dr. Christoph Arbeithuber,
P.LL.M (Medical Law)
- geboren 1971 in Linz
- Matura in Linz 1989
- Präsenzdienst bis 1990
- Studium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz bis 1994
- berufsbegleitend Doktoratsstudium an der JKU Linz
- Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte im Jahr 1999
- berufsbegleitend Zusatzstudium Medizinrecht
- Prof. Master of Medical Law seit 2010
Berufliche Tätigkeiten
- Fahrlehrer in Linz
- Assistent an der Universität Linz
- Konzipient in Linz
- Selbständiger Rechtsanwalt seit 1999
Dr. Christoph Arbeithuber, P.LL.M. (Medical Law) ist Rechtsanwalt in Linz mit einem fachlichen Schwerpunkt in Medizin- und Arztrecht.
Buch "Arztrecht"
Mein Buch Arztrecht beschreitet den (insoweit neuen) Weg, dieses Rechtsgebiet unter möglichstem Rückgriff auf originale Text (aus Gesetzen oder Entscheidungen) übersichtlich und verständlich, aber auch besonders rechtlich authentisch, darzustellen.
Das besondere Berufsrecht der Ärzte (Ärztegesetz) und der Zahnärzte (Zahnärztegesetz) ergänzt die allgemeinen staatlichen Normen - (insbesondere) auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts – und geht im Falle des Normenwiderspruchs zwischen allgemeiner und besonderer Rechtsnorm in der Regel als speziellere Norm der generellen vor. Diese Normenlage wird im Bereich der ästhetischen Eingriffe um die Bestimmungen des ÄsthOpG ergänzt. Eine wesentliche weitere Ergänzung erfolgt im Anwendungsbereich des Krankenanstaltenrechts (KAKuG als Bundes-Grundsatzgesetz und Ausführungsgesetze der Länder).
Bei Betrachtung des ärztlichen Berufsrechts muss also in jedem Einzelfall diese vielschichtige Normenlage aus allgemeinen und ergänzenden (bzw im Widerspruchsfalle meist verdrängenden) besonderen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
Das vorliegende Buch bespricht zu den behandelten Themen jeweils zunächst die allgemeine ärzterechtliche Lage (in Hinblick auf die Bestimmungen des Ärztegesetzes), daran anschließend die zahnärzterechtliche Situation, in der Folge die Besonderheiten bei ästhetischen Eingriffen und schließlich die zum jeweiligen Thema bezughabenden Bestimmungen des Oö Krankenanstaltengesetzes.
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Christoph Arbeithuber
P.LL.M
Gerstnerstraße 12
4040 Linz
Tel. 0732 73 09 60 - 0
Mail office[at]arzt-recht.at