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„Die seriöse Bearbeitung ärzterechtlicher Sachverhalte erfordert Wissen um die vielschichtigen besonderen rechtlichen Zusammenhänge im Bereich des Medizinrechts.“

Dr. Christoph Arbeithuber, LL.M

  • geboren 1971 in Linz
  • Matura in Linz 1989
  • Präsenzdienst bis 1990
  • Studium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz bis 1994
  • berufsbegleitend Doktoratsstudium an der JKU Linz
  • Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte im Jahr 1999
  • berufsbegleitend Zusatzstudium Medizinrecht
  • Master of Medical Law seit 2010

Berufliche Tätigkeiten

  • Fahrlehrer in Linz
  • Assistent an der Universität Linz
  • Konzipient in Linz
  • Selbständiger Rechtsanwalt seit 1999

Dr. Christoph Arbeithuber, LL.M. (Medical Law) ist Rechtsanwalt in Linz mit einem fachlichen Schwerpunkt in Medizin- und Arztrecht.

Arztrecht

Die Ausübung des ärztlichen (zahnärztlichen) Berufes ist ausschließlich Ärzten (Zahnärzten) vorbehalten. Die Rechtsordnung normiert zwar wesentliche spezielle Pflichten, sie räumt aber dem ärztlichen (zahnärztlichen) Berufsstand auch eine besondere Berechtigung ein und gewährt überdies einen besonderen Schutz jener Berufstätigkeit.

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Arztberuf und Recht

In der ärztlichen Tätigkeit ergeben sich laufend Berührungspunkte zur allgemeinen Rechtsordnung, die jedoch durch besondere berufsrechtliche Bestimmungen zahlreiche wesentliche Änderungen oder Ergänzungen erfährt. Beispiele sind etwa Modifikationen des Unternehmensrechts und Wettbewerbsrechts oder des Arbeitsrechts sowie Verschwiegenheits- bzw. Anzeige- und Meldepflichten.

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Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag ist die rechtlich wesentliche individuelle Behandlungsvereinbarung zwischen dem Arzt und dem Patienten, aus welchem sich wechselseitige vertragliche Verpflichtungen ergeben. Er ist auch die Basis, auf welcher ärztliche Beratungen und Eingriffe, welche zusätzlich den informed consent des Patienten erfordern, erfolgen.

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Buch Arztrecht

Mein Buch Arztrecht beschreitet den (insoweit neuen) Weg, dieses Rechtsgebiet unter möglichstem Rückgriff auf originale Texte (aus Gesetzen oder Entscheidungen) übersichtlich und verständlich, aber auch besonders rechtlich authentisch, darzustellen.

Das besondere Berufsrecht der Ärzte (Ärztegesetz) und der Zahnärzte (Zahnärzte­gesetz) ergänzt die allgemeinen staatlichen Normen - (insbesondere) auf dem Ge­biet des Zivil- und Strafrechts – und geht im Falle des Normenwiderspruchs zwischen allgemeiner und besonderer Rechtsnorm in der Regel als speziellere Norm der generellen vor. Diese Normenlage wird im Bereich der ästhetischen Eingriffe um die Bestimmungen des ÄsthOpG ergänzt. Eine wesentliche weitere Ergänzung erfolgt im Anwendungsbereich des Krankenanstalten­rechts (KAKuG als Bundes-Grundsatzgesetz und Ausführungsgesetze der Länder).

Bei Betrachtung des ärztlichen Berufsrechts muss also in jedem Einzelfall diese vielschichtige Normenlage aus allgemeinen und ergänzenden (bzw im Widerspruchsfalle meist verdrängenden) besonderen gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.

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Kontakt

Die Kanzlei liegt zentral und verkehrsgünstig in Linz in der Gerstnerstrasse 12.

Als Ausgangspunkt können Sie gerne das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung wählen.
Wenn Sie direkt vor diesem stehen, dann sehen Sie rechts davon die Gerstnerstrasse.
Gehen Sie diese ca 200m entlang. Sie befinden sich dann im Bereich des Hauses Gerstnerstrasse 12.

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